Podiumsdiskussion des Bürgervereins Bruchhausen-Vilsen zur Kommunalwahl am 11. September 2016 im „Casa Alessia“
Am Freitag, den 2. September, Beginn: 19 Uhr, Ende voraussichtlich 22 Uhr
Eingeladene Gäste sind die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Vertreter der Parteien „CDU“, „Die Linke“, „FDP“, „Grüne“, „SPD“ und „UWG“
Tagesordnung
Persönliche Vorstellung der Fraktionsvorsitzenden bzw. der Vertreter mit ihren politischen Zielen in einem Zeitraum von jeweils 10 Minuten
Moderierte Fragerunde zu den unten aufgeführten Themen, soweit diese in der Vorstellungsrunde noch nicht angesprochen wurden.
Themen von Interesse, hauptsächlich mit Bezug auf den Flecken Bruchhausen-Vilsen aber auch für die Samtgemeinde:
Konzepte zur Betreuungssituation für Kinder und Schüler
Konzepte zur Integration von Flüchtlingen
weitere Ziele und Entwicklungen für die Landwirtschaft
Ideen zur Entwicklung des Tourismus (z.B. Aussichtsturm etc.)
Entwicklung von Arbeitsplätzen im Flecken und der Samtgemeinde
Entwicklung von Wohnqualitäten und Belebung des Ortskerns
Entwicklung und Förderung des Einzelhandels
Konzepte zur Jugendarbeit und Vereinsförderung
Kandidaten für den Fleckensbürgermeister
Offene Bürgerfragestunde moderiert durch den 2. Vorsitzenden
Abschluss und Dank an die Gäste und Besucher
Die Umgestaltung der Klostermühle wird in der Presse und der Gemeinde kontrovers diskutiert.
Ziel der hier eingebrachten Inhalte ist die Information von nicht ,,fachlich vorgebildeten'' Bürgern und die Versachlichung der Diskussion in der Bürgerschaft.
Als erstes möchten wir darauf hinweisen, dass der aktuelle und noch rechtskräftige Bebauungsplan für den gesamten Bereich der Klostermühle ein "Gemeinbedarfsgebiet (KH)" für kulturelle und handwerkliche Nutzungen mit Bezug zur historischen Bebauung ausweißt.
In den bereits gültigen Änderungen wurden andere Nutzungen ausnahmsweise zulässig.
Mit der vorliegenden 3. Änderung soll das gesamte Areal der Klostermühle in ein Sondergebiet (SO) für Gaststättenbetriebe, Beherbergungsbetriebe, Tourismus, historisches Handwerk und Kultur umgewandelt und die dafür vorgesehen, bebaubaren Flächen wesentlich vergrößert werden.
Für die zukünftig benötigten Parkplätze der dann zulässigen Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe wird das Sondergebiet erheblich ausgeweitet. Unfangreiche durch den derzeitig gültigen Bebauungsplan geschützte Bereiche werden in diesem Verfahren in Stellplatzflächen umgewandelt.
Beim Mühlenteich der Klostermühle handelt es sich um ein geschütztes Biotop nach Paragraph 30 des Bundesnaturschutzgesetzes.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Am 14.10.2015 beschloss der Rat von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abzusehen.
http://ratsinfo.bruchhausen-vilsen.de/buergerinfo/4.php?__ksinr=7209
Die Frist zur Abgabe der Einwände gegenüber der Gemeinde läuft am 29.03.2016 aus.
Demnächst werden hier weitere Informationen zur 3. Änderung des Bebauungsplans "Klostermühle" verfügbar sein.